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Regionale Kulturförderung

Der Regionalverband Harz fördert im Rahmen der regionalen Kulturförderung Niedersachsen Projekte im Gebiet des Landkreises Goslar.

Gefördert werden Projekte mit einem Regelfördersatz bis zu 50 % der nachgewiesenen und als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben (max. 9.999,- € Zuwendung).

Richtlinie
Ziele

Das Land Niedersachsen ist sich der Bedeutung des Regionalverbandes Harz für die regionale Kulturförderung bewusst. Land und Regionalverband wollen gemeinsam Kunst und Kultur vor Ort stärken. Dabei sollen folgende Ziele Beachtung finden:

  • Ermöglichung von Teilhabe möglichst aller Bevölkerungsgruppen an Kunst und Kultur.
  • Förderung kultureller Integration und Steigerung der Teilhabe von Mitbürgerinnen und Mitbürgern anderer kultureller Herkunft an Kulturangeboten.
  • Förderung kultureller Inklusion und Steigerung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Kulturangeboten.
  • Erweiterung der Angebote kultureller Bildung besonders für Kinder und Jugendliche.
  • Berücksichtigung der Folgen des demografischen Wandels für Nachfrage, Produktion und Vermittlung von Kultur.
  • Publikumsentwicklung als Bestandteil von ländlicher Kulturentwicklung ermöglichen.
  • Stärkung freier Kultureinrichtungen und Initiativen
  • Förderung bzw. Entwicklung von mobilen Kulturangeboten, insbesondere in ländlichen Räumen.
  • Entwicklung und Verstärkung tragfähiger Strukturen bürgerschaftlichen Engagement.
  • Zeitgemäßer Umgang mit der niederdeutschen Sprache und der Oberharzer Mundart.
  • Stärkung eines innovativen und zeitgemäßen Ansatzes der Heimatpflege.
  • Stärkung regionaler Identität mit zeitgemäßem Ansatz.
  • Bewahrung des kulturellen Erbes.
  • Berücksichtigung von breitenkulturellen Elementen.
  • Initiierung von spartenübergreifenden Projekten bzw. hybriden innovativen Projektformen unter Einbeziehung Neuer Medien.
  • Verbindung von Kulturprojekten zum Kulturtourismus und zur Kulturwirtschaft stärken.
  • Vernetzung der Landschaften und Landschaftsverbände.
  • Kooperation mit regionalen Kultureinrichtungen zur Bildung von Netzwerkstrukturen.
Förderbereiche
  • Professionelles Freies Theater, Theater- und Tanzpädagogik, Amateurtheater
  • Museumsarbeit der Nichtstaatlichen Museen
  • Musik
  • Literatur, niederdeutsche Sprache und Oberharzer Mundart
  • Innovative Heimatpflege
  • Soziokultur
  • Bildende Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung)
  • Neue Medien (außer Filmförderung)
  • Kunstschulen
  • Außerschulische kulturelle Jugendbildung
  • Sparten-und generationsgreifende Projekte bzw. hybride Projektformen
Antragstellung

Grundsätze der Vergabe

  • Regelfördersatz: bis zu 50 % der nachgewiesenen und als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben des Projektes
  • Maximaler Förderbetrag: 9.999,00 Euro
  • Eine Förderung wird auf der Grundlage der Richtlinie des Regionalverbandes Harz e. V. gewährt.

Antragstellung

  • Ab sofort stellen wir Ihnen ein Online-Antragssystem für die Antragsabgabe zur Verfügung. Sie stellen Ihren Förderantrag online. Der Förderantrag geht bei uns ein und wird auf Vollständigkeit geprüft. Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen bekommen Sie Nachricht darüber und können diese online nachsenden. Die Anträge gehen dann wie bisher gewohnt in den Kulturausschuss und Sie bekommen nach positiver Entscheidung ein Vertragsangebot zugesendet. Bitte sehen Sie von Papieranträgen ab. Diese werden ab sofort nicht mehr gewertet. Ihre Anträge müssen spätestens zu den unten genannten Terminen in der Antragsdatenbank des Regionalverbandes eingegeben worden sein, damit wir sie sachgerecht bearbeiten und ggf. noch vor den Kulturausschusssitzungen mit Ihnen Rücksprache nehmen können.

    Zu spät eingegebene Anträge können nicht in der Sitzung beraten und auch nicht später entschieden werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Projektplanung.

    Es wird empfohlen, bei Unklarheiten bezüglich der geförderten Sparten oder bei Fragen zum Online-Antragssystem Kontakt zur Geschäftsstelle des Regionalverbandes aufzunehmen. Ansprechpartnerin ist Nadine Bartsch Tel.: 03946 964134 Email.: bartsch@harzregion.d

  • Hier erreichen Sie das Online-Antragssystem: https://antrag.harzregion.de/

Bitte beachten Sie jedoch, dass für das Investitionsprogramm und für das Investitionsprogramm energetische Maßnhmen andere Verfahren gelten.

Antragsfristen

  • Bis zum 30.09. jeden Jahres für das Folgejahr

Von der Förderung ausgeschlossen

    • Brauchtumsfeste
    • Druckkosten für Heimatchroniken
    • Investive Maßnahmen
    • Kommerzielle Druckerzeugnisse oder CDs als Einzelprojekt
    • Maßnahmen der Denkmalpflege
    • Erwachsenenbildung

Nicht förderfähig

  • Nicht als gemeinnützig anerkannte Vereine oder Personen
  • Landeseinrichtungen

Eingeschränkt förderfähig

    • Kommunen,
    • Kirchen und Religionsgemeinschaften
    • Einzelkünstler

 Download eines chronologischen zahlenmäßigen Nachweises

Hier finden Sie Excel-Tabellen für den chronologischen zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben, wie er von Ihnen im Fördervertrag erbeten wurde. Sie können die Tabellen herunterladen und am PC ausfüllen. Bitte speichern Sie sie zunächst unter einem von Ihnen gewählten Dateinamen (am besten dem Aktenzeichen Ihres Projektes) ab. Nach dem Ausfüllen können Sie den Nachweis ausdrucken. Er ist als xlsx-Datei hinterlegt.

Des Weiteren finden Sie untenstehend den einfachen Verwendungsnachweis als Word Datei zum Ausfüllen sowie die zu verwendenden Logos.

In der öffentlichen Darstellung des Projektes ist in Publikationen (Einladungen, Flyer, Plakate, Programme usw.) sowie in Internetauftritten und in den Medien auf die Förderung durch das Land Niedersachsen und den Regionalverband unter Verwendung von deren Logos hinzuweisen. Es dürfen nur diese aktuellen Logos verwendet werden.

Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit handschriftlich ausgefüllte Nachweise und nutzen Sie ausschließlich diese Vorlage und keine selbst gestalteten oder von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen.

zahlenmäßiger Nachweis Ausgaben

zahlenmäßiger Nachweis Einnahmen

Einfacher VWN Fehlbedarfsfinanzierung

Einfacher VWN Festbetragsfinanzierung

Einfacher VWN Anteilsfinanzierung

Logos

 

 

 

Programm „Strukturförderung Soziokultur in Ländlichen Räumen“

Im Rahmen eines neuen Strukturförderprogramms für kleine, zumeist ehrenamtlich geleitete, soziokulturelle Einrichtungen in den ländlichen Räumen Niedersachsens vergibt die LAGS (Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur) ab 2015 Fördermittel im Rahmen eines eigenen Förderprogramms. Da die Fördergrenze unter 10.000 Euro liegt, erfolgt die Antragsstellung über die regionalen Kulturförderer, d. h. im Gebiet des Landkreises Goslar über den Regionalverband Harz. Die Anträge werden von dort an die LAGS mit einer Stellungnahme des zuständigen Regionalverbandes weitergeleitet.
Dieses Förderprogramm dient der Unterstützung von Kultureinrichtungen und Kulturinitiativen mit soziokulturellem Profil im Flächenland Niedersachsen in besonderen Entwicklungsphasen. Ziel ist die Verbesserung der Angebotsvielfalt, der Anzahl der Aktivitäten, der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer bzw. Besucherinnen und Besucher sowie der Kooperationspartnerinnen und -partner. Hierbei sind strukturelle Maßnahmen wie zusätzliche personelle Leistungen sowie eine Verbesserung der räumlichen und technischen Infrastruktur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes förderfähig.

Überregionale Kulturförderung

Wird für ein Projekt in den Sparten Musik, freies Theater, Kunstschulen, nichtstaatliche Museen, Kunstvereine und Soziokultur (Investitionen) ein Förderbetrag von über 9.999,00 Euro benötigt, ist der Antrag online beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur einzureichen.

Anträge im Bereich Soziokultur (Projekte und Strukturförderungen) werden online bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAGS) eingereicht.

 

In beiden Fällen wird der Regionalverband von eingehenden Anträgen aus seinem Gebiet in Kenntnis gesetzt und um eine Stellungnahme gebeten.

Sonstige Programme

Investitionsprogramm

Kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachen können eine Investitionsförderung beantragen. Sie dürfen in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen und müssen ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 10.08.2022.

Gefördert werden u. a. bauliche Maßnahmen inkl. Erhaltungsmaßnahmen, Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur und Veranstaltungstechnik sowie Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebes. Es können Fördersummen von 1.000,00 Euro bis max. 25.000,00 Euro beantragt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 %. Die Förderung wird in der Regel in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.

Anträge können bis zum 30.09.2024 beim Regionalverband Harz gestellt werden.

Das Antragsformular erhalten Sie hier. Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier. Bitte reichen Sie den Antrag einschließlich Anlagen in einfacher Ausfertigung ein.

Investitionsprogramm zur Förderung energetischer Maßnahmen

Ergänzend zum bereits bestehenden Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zusätzliche Mittel zur Förderung energetischer Maßnahmen bereitgestellt.

Kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachen können eine Investitionsförderung für energetische Maßnahmen beantragen. Sie dürfen in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen und müssen ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 10.08.2022.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs und zur energetischen Sanierung. Es können Fördersummen von 1.000,00 Euro bis max. 25.000,00 Euro beantragt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 %. Die Förderung wird in der Regel in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.

Anträge können bis zum 30.09.2024 beim Regionalverband Harz gestellt werden.

Das Antragsformular erhalten Sie hier. Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier und hier. Bitte reichen Sie den Antrag einschließlich Anlagen in einfacher Ausfertigung ein.

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