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Regionale Kulturförderung

Der Regionalverband Harz fördert im Rahmen der regionalen Kulturförderung Niedersachsen Projekte im Gebiet des Landkreises Goslar.

Gefördert werden Projekte mit einem Regelfördersatz bis zu 50 % der nachgewiesenen und als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben (max. 9.999,- € Zuwendung).

Richtlinie
Ziele

Das Land Niedersachsen ist sich der Bedeutung des Regionalverbandes Harz für die regionale Kulturförderung bewusst. Land und Regionalverband wollen gemeinsam Kunst und Kultur vor Ort stärken. Dabei sollen folgende Ziele Beachtung finden:

  • Ermöglichung von Teilhabe möglichst aller Bevölkerungsgruppen an Kunst und Kultur.
  • Förderung kultureller Integration und Steigerung der Teilhabe von Mitbürgerinnen und Mitbürgern anderer kultureller Herkunft an Kulturangeboten.
  • Förderung kultureller Inklusion und Steigerung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Kulturangeboten.
  • Erweiterung der Angebote kultureller Bildung besonders für Kinder und Jugendliche.
  • Berücksichtigung der Folgen des demografischen Wandels für Nachfrage, Produktion und Vermittlung von Kultur.
  • Publikumsentwicklung als Bestandteil von ländlicher Kulturentwicklung ermöglichen.
  • Stärkung freier Kultureinrichtungen und Initiativen
  • Förderung bzw. Entwicklung von mobilen Kulturangeboten, insbesondere in ländlichen Räumen.
  • Entwicklung und Verstärkung tragfähiger Strukturen bürgerschaftlichen Engagement.
  • Zeitgemäßer Umgang mit der niederdeutschen Sprache und der Oberharzer Mundart.
  • Stärkung eines innovativen und zeitgemäßen Ansatzes der Heimatpflege.
  • Stärkung regionaler Identität mit zeitgemäßem Ansatz.
  • Bewahrung des kulturellen Erbes.
  • Berücksichtigung von breitenkulturellen Elementen.
  • Initiierung von spartenübergreifenden Projekten bzw. hybriden innovativen Projektformen unter Einbeziehung Neuer Medien.
  • Verbindung von Kulturprojekten zum Kulturtourismus und zur Kulturwirtschaft stärken.
  • Vernetzung der Landschaften und Landschaftsverbände.
  • Kooperation mit regionalen Kultureinrichtungen zur Bildung von Netzwerkstrukturen.
Förderbereiche
  • Professionelles Freies Theater, Theater- und Tanzpädagogik, Amateurtheater
  • Museumsarbeit der Nichtstaatlichen Museen
  • Musik
  • Literatur, niederdeutsche Sprache und Oberharzer Mundart
  • Innovative Heimatpflege
  • Soziokultur
  • Bildende Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung)
  • Neue Medien (außer Filmförderung)
  • Kunstschulen
  • Außerschulische kulturelle Jugendbildung
  • Sparten-und generationsgreifende Projekte bzw. hybride Projektformen
Antragstellung
  • Grundsätze der Vergabe

    • Regelfördersatz: bis zu 50 % der nachgewiesenen und als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben des Projektes
    • Maximaler Förderbetrag: 9.999,00 Euro
    • Eine Förderung wird auf der Grundlage der Richtlinie des Regionalverbandes Harz e. V. gewährt.

    Antragstellung

    • Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular einschließlich Anlage 1 und Anlage 2 des Regionalverbandes Harz
    • Das Antragsformular, die Projektbeschreibung sowie der Ausgaben- und Finanzierungsplan sind per Post zweifach einzureichen.  Alle anderen Unterlagen, wie Satzung usw. bitte nur einfach einreichen! Weiteres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

    Antragsfristen

    • Bis zum 30.09. jeden Jahres für das Folgejahr per Post

     

    Von der Förderung ausgeschlossen

      • Brauchtumsfeste
      • Druckkosten für Heimatchroniken
      • Investive Maßnahmen
      • Kommerzielle Druckerzeugnisse oder CDs als Einzelprojekt
      • Maßnahmen der Denkmalpflege
      • Erwachsenenbildung

    Nicht förderfähig

    • Nicht als gemeinnützig anerkannte Vereine oder Personen
    • Landeseinrichtungen

    Eingeschränkt förderfähig

    • Kommunen,
    • Kirchen und Religionsgemeinschaften
    • Einzelkünstler
Programm „Strukturförderung Soziokultur in Ländlichen Räumen“

Im Rahmen eines neuen Strukturförderprogramms für kleine, zumeist ehrenamtlich geleitete, soziokulturelle Einrichtungen in den ländlichen Räumen Niedersachsens vergibt die LAGS (Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur) ab 2015 Fördermittel im Rahmen eines eigenen Förderprogramms. Da die Fördergrenze unter 10.000 Euro liegt, erfolgt die Antragsstellung über die regionalen Kulturförderer, d. h. im Gebiet des Landkreises Goslar über den Regionalverband Harz. Die Anträge werden von dort an die LAGS mit einer Stellungnahme des zuständigen Regionalverbandes weitergeleitet.
Dieses Förderprogramm dient der Unterstützung von Kultureinrichtungen und Kulturinitiativen mit soziokulturellem Profil im Flächenland Niedersachsen in besonderen Entwicklungsphasen. Ziel ist die Verbesserung der Angebotsvielfalt, der Anzahl der Aktivitäten, der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer bzw. Besucherinnen und Besucher sowie der Kooperationspartnerinnen und -partner. Hierbei sind strukturelle Maßnahmen wie zusätzliche personelle Leistungen sowie eine Verbesserung der räumlichen und technischen Infrastruktur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes förderfähig.

Überregionale Kulturförderung

Wird für ein Projekt in den Sparten Musik, freies Theater, Kunstschulen, nichtstaatliche Museen, Kunstvereine und Soziokultur (Investitionen) ein Förderbetrag von über 9.999,00 Euro benötigt, ist der Antrag online beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur einzureichen.

Anträge im Bereich Soziokultur (Projekte und Strukturförderungen) werden online bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAGS) eingereicht.

 

In beiden Fällen wird der Regionalverband von eingehenden Anträgen aus seinem Gebiet in Kenntnis gesetzt und um eine Stellungnahme gebeten.

Sonstige Programme

Investitionsprogramm

Kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachen können eine Investitionsförderung beantragen. Sie dürfen in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen und müssen ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 10.08.2022.

Gefördert werden u. a. bauliche Maßnahmen inkl. Erhaltungsmaßnahmen, Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur und Veranstaltungstechnik sowie Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebes. Es können Fördersummen von 1.000,00 Euro bis max. 25.000,00 Euro beantragt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 %. Die Förderung wird in der Regel in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.

Anträge können bis zum 31.10.2022 beim Regionalverband Harz gestellt werden.

Das Antragsformular erhalten Sie hier. Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier. Bitte reichen Sie den Antrag einschließlich Anlagen in einfacher Ausfertigung ein.

Digitalisierungsprogramm

Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms können kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachen eine Förderung für Ausgaben für Digitalisierung sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit beantragen.

Anträge können bis zum 31.10.2022 beim Regionalverband Harz gestellt werden. Die geförderten Projekte müssen bis zum Ende des 2. Quartals 2023 realisiert und abgerechnet sein.

Die Förderhöhe liegt bei mindestens 4.500,00 Euro und maximal bei 25.000,00 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 %. Die Förderung wird in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.

Die förderfähigen Kultureinrichtungen dürfen in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen und müssen für die breite Öffentlichkeit ein frei zugängliches Kulturangebot vorhalten. Die Richtlinie zum Digitalisierungsprogramm finden Sie hier. Weitere Hinweise stehen hier zur Verfügung.

Voraussetzung für eine Förderung durch den Regionalverband Harz ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Das Antragsformular finden Sie hier. Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen in einfacher Ausfertigung ein.

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