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Die Naturparke im Harz

Der Verband Deutscher Naturparke (VDN) beschreibt Naturparke als
"großräumige Kulturlandschaften von besonderer Eigenart und Schönheit".

Wer wollte bestreiten, dass der Harz dieser Beschreibung in höchstem Maße entspricht? Deutschlands nördlichstes Mittelgebirge weist zwischen den Gipfellagen des Brockenplateaus und den Hügelketten des Vorlandes eine landschaftliche Vielfalt auf, wie sie anderswo auf vergleichsweise engem Raum kaum zu finden ist: Tiefe Wälder stehen landwirtschaftlich genutztem Offenland gegenüber; die Hochflächen sind durch tief eingeschnittene Täler gegliedert; wilde Flussläufe wechseln mit ruhigen Bergwiesen ab; nahezu unberührte Naturlandschaften grenzen an Zeugnisse einer 1.000-jährigen Kulturlandschaft. Zu den historischen Besonderheiten des Kulturraumes Harz gehört auch dessen Zerschneidung während 40 Jahre deutscher Teilung.

Der Naturpark Harz in Niedersachsen wurde bereits 1960 gegründet. Durch Runderlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 22. August 2005 wurde dessen Trägerschaft an den Regionalverbandes Harz übertragen. Mit der Neubekanntmachung der Naturparke in Niedersachsen im Jahr 2011 wurde der Naturpark Harz wesentlich erweitert.

Der Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt besteht seit 2003; den Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder-Land) gibt es seit 2012. Träger beider Naturparke ist seit deren Gründung der Regionalverband Harz.

Der Naturpark Südharz in Thüringen wurde 2010 verordnet und befand sich zunächst in Trägerschaft des Südharzer Tourismusverbandes. Seit 2016 steht dieser Naturpark unter staatlicher Verwaltung.

Das nördlichste Mittelgebirge Deutschlands ist seit langem eine der beliebtesten Reiseregionen und weist zwischen den Gipfellagen des Brockenplateaus (1.141 m ü. NHN) und den Hügelketten des Vorlandes eine landschaftliche Vielfalt auf, wie sie anderswo auf vergleichsweise engem Raum kaum zu finden ist.
Laub-, Misch- und Nadelwälder, tief eingeschnittene Täler, wilde Flussläufe und sanfte Bergwiesen lassen einzigartige Naturerlebnisse möglich werden. Nahezu unberührte Naturlandschaften und Zeugnisse einer langen Siedlungsgeschichte liegen dicht beieinander. Der Naturpark Harz ist in Bezug auf die Flora eine der artenreichsten Regionen Deutschlands, was neben den verschiedenen Höhenlagen (von den Flussniederungen im Harzvorland bis zur Baumgrenze im Oberharz) insbesondere auf die unterschiedlichen klimatischen Einflüsse (atlantische im Westen und kontinentale im Osten) zurückzuführen ist. Entsprechend weist auch die Tierwelt einen hohen Artenreichtum auf. Typische Vertreter sind Wildkatze, Feuersalamander, Wasseramsel, Gebirgsstelze oder der "Logovogel" des Naturparks: der Raufußkauz.

Eine Übersicht zur Größe der Naturparke enthält untenstehende Tabelle. Unter dem Motto „Natur erleben“ ermuntert der Regionalverband Harz zu Ausflügen in die Naturparkregion. K. G.

Naturpark Gründungsjahr Bundesland Größe in km²
Naturpark Harz 1960 Niedersachsen 909
Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt 2003 Sachsen-Anhalt 1.660
Naturpark Südharz 2010 Thüringen 267
Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) 2012 Sachsen-Anhalt 256

 

Naturpark - Geschichte

Wegen seiner landschaftlichen Schönheit, der Ruhe und der Erschließung durch ein bedeutendes Wanderwegenetz wurde der Harz schon als Naturpark bezeichnet, lange bevor die Landesnaturschutzgesetze überhaupt die rechtlichen Grundlagen zur Ausweisung von Naturparken vorsahen. Es war an erster Stelle der bereits 1886 gegründete Harzklub, der sich seit den 1950er Jahren um die Entwicklung des nördlichsten Mittelgebirges in Deutschland zum Naturpark verdient gemacht hatte. Allerdings waren seine Aktivitäten notgedrungen beschränkt auf den Westharz. Im Ostharz war der Harzklub 1949 zwangsweise aufgelöst worden. Weiteres zur Geschichte erfahren Sie im Faltblatt "60 Jahre Naturpark", dass Sie in unserem Shop bestellen können.

Zur Entwicklung der Naturparke im Harz

Von Dr. Klaus George

Welche Ziele ein eingetragener Verein verfolgt, das ist in dessen Satzung festgeschrieben. Zweck des Regionalverbandes Harz e. V. ist die Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes sowie der Kunst und Kultur. Wie diese Zwecke konkret verwirklicht werden sollen, regelt § 2 Abs. 3 der Satzung. Dort heißt es: "... insbesondere durch ... Unterhaltung von Naturparken im Harz, Übernahme der Trägerschaft der Naturparke, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterialien, Vergabe eines Naturparkpreises, Vergabe eines Kulturpreises, Förderung der Umweltbildung sowie durch die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN)."

Allein damit, dass sich ein Verein Ziele setzt, ist bekanntermaßen noch nicht viel erreicht. Vielmehr muss sich der Verein als arbeitsfähig und der Erreichung der selbst gesteckten Ziele gewachsen erweisen. Dann könnte heutzutage ein Verein wie der Regionalverband Harz sein Verbandsgebiet sogar zum Geopark erklären und dessen Trägerschaft übernehmen, denn gesetzliche Regelungen zu Geoparken gibt es in Deutschland nicht. Ganz anders ist die Situation im Fall von Naturparken, zumindest seit diese rechtlich normiert sind.

Bereits 1960, lange vor Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes, existierte ein erster Naturpark im Harz. Er war zu einer Zeit entstanden, in der es wie heute im Fall der Geoparke, noch keine gesetzlichen Regelungen über Naturparke in Deutschland gab. Es war ein programmatisches Zeichen, das der Hauptvorsitzende des Harzklubs setzte. HERMANN KERL (1901-1996) war nicht nur ehrenamtlicher Hauptvorsitzender des Harzklubs, sondern vor allem Oberkreisdirektor des damaligen Landkreises Zellerfeld. Am 17. Juli 1960 trat die von ihm mitunterzeichnete Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen des Landkreises Zellerfeld im "Naturpark Harz" in Kraft (Amtsbl. f. d. Regierungsbezirk Hildesheim Nr. 14 vom 16. Juli 1960, S. 102). Fortan war es in den in der Landschaftsschutzgebietskarte beim Landkreis Zellerfeld eingetragenen Gebieten (vgl. Karte Stand: 17.07.1960) untersagt: "Änderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten, die Natur zu schädigen oder den Naturgenuß zu beeinträchtigen."

So stringente (Landschafts-) Schutzgebiete sollten Naturparke im Sinne des 1976 in Kraft getretenen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dann aber doch nicht sein. Vielmehr sollte es sich bei Naturparken um einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende großräumige Gebiete handeln, die überwiegend aus Landschafts- oder Naturschutzgebieten bestehen und sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen. Da das BNatSchG lediglich Rahmenrecht war, blieb es den für Naturschutz zuständigen Bundesländern vorbehalten, weitergehende gesetzliche Vorschriften zu erlassen.

Ehe das BNatSchG mit dem Umweltrahmengesetz am 1. Juli 1990 auch für das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Geltung erlangte (GEORGE 1997), war durch Ministerratsbeschluss 18/I.43/9 vom 16. März 1990 bereits der gesamte Ostharz als "Naturschutzpark" einstweilig sichergestellt worden (GEORGE 2005). Den obersten Naturschutzbehörden der später wiedergegründeten Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen gelang es allerdings zunächst nicht, die "Naturschutzparke" tatsächlich als Naturparke zu verordnen, und das, obwohl dafür seit 1992 mit § 21 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und seit 1993 mit § 15 des Vorläufigen Thüringer Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege sogar frühzeitig die landesrechtlichen Grundlagen geschaffen worden waren.

Im Westharz war erstmals Ende 1977 mit dem Landschaftsrahmenplan für den Naturpark Harz (LRP), gemeinsam herausgegeben vom Regierungspräsident in Hildesheim und vom Präsident des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig, eine Karte erschienen, die einen in vier Zonen gegliederten Naturpark darstellt. Dessen Grenzen wurden wie folgt beschrieben: "… im Norden die Bundesstraßen 6 und 82, im Westen die Bundesstraßen 242 und 243, im Süden die Bundesstraße 243 und die Landesgrenze, im Osten die Landesgrenze." Der so beschriebene "Naturpark Harz" wird in diesem Beitrag jedoch ebenso wenig abgebildet wie der nur vorübergehend einstweilig sichergestellte Naturschutzpark im Ostharz. Der im LRP dargestellte Naturpark Harz (in Niedersachsen), war nie rechtsverbindlich ausgewiesen worden. Für die Zeit bis 1977 ist im LRP zu lesen: "Bisher ist die Fläche des Naturparks Harz mit der Fläche der Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete im Westharz identisch gesehen worden. Damit lagen die Ortschaften des Harzes nicht im Naturpark. Seine Grenzen nach Außen endeten vielfach am Rande des Harzwaldes und verliefen verschlungen und unübersichtlich." Die Trägerschaft für den Naturpark Harz hatte die Landesregierung 1972 der Bezirksregierung Braunschweig übertragen (VON KORTZFLEISCH 2009).

 

Der Naturpark Harz in Niedersachsen

Mit § 34 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) stellt 1994 auch der Landesgesetzgeber in Niedersachsen klar, unter welchen Voraussetzungen die oberste Naturschutzbehörde des Landes Naturparke erklären kann. Danach musste es sich um großräumige Gebiete handeln, die 1. überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten bestehen, die sich 2. für die Erholung besonders eignen, die 3. nach den Zielen der Raumordnung für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind und die 4. einen Träger haben, der sie zweckentsprechend entwickelt und pflegt. Gleichzeitig machte der Gesetzgeber klar, dass fortan als "Naturpark" nur Teile von Natur und Landschaft bezeichnet werden dürfen, wenn sie von der zuständigen Behörde dazu erklärt wurden sind (§ 47 Abs. 1 NNatSchG). Das geschah dann durch Runderlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 16.09.1996 (Nds. MBl. S. 1449). Im Fall des Harzes war das Ergebnis aus Sicht der örtlichen Akteure in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend. Der räumliche Geltungsbereich der Erklärung blieb deutlich zurück hinter der Empfehlung des LRP. Die am Harzrand gelegenen Städte einschließlich Bad Harzburg, Seesen oder Bad Lauterberg blieben ebenso wie der seit Anfang 1994 existierende Nationalpark Harz außen vor. Und obwohl die Landkreise der Harzregion bereits 1992 den Naturpark Harz e. V. gegründet hatten, behielt das Land Niedersachsen (vertreten durch die Bezirksregierung Braunschweig) den Naturpark Harz zunächst in eigener Trägerschaft. Es darf an dieser Stelle zitiert werden, was dazu bereits 1977 im LRP zu lesen war: "Die bisherige Trägerschaft des Naturparks Harz - eine Landschaftsstelle i. S. d. § 2, Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Reichsnaturschutzgesetz vom 31.10.35 - hat sich als wenig zweckmäßig erwiesen. Sie kann zwar die Erschließung der Landschaft durch Erholungsanlagen regeln und hat auch die Aufstellung dieses Rahmenplanes beschlossen. Doch kann sie das grundsätzliche Ziel, den Naturpark als Vorbildlandschaft und Erholungslandschaft i. S. umfassender Landespflege zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, nicht ausreichend erfüllen. Dieser Rahmenplan, der für das grundsätzliche Ziel für den Harz einen ersten Rahmen gibt, kann nur ausgefüllt und in Anpassung an die Entwicklung verwirklicht werden, wenn für den Naturpark ein Träger geschaffen wird, der über eigene Haushaltsmittel verfügt und - mit einer sachkundigen und leistungsfähigen Geschäftsstelle ausgestattet - die Belange der Landespflege in alle Veränderungen der Harzlandschaft einbringt und selbst Maßnahmen zur Pflege und Gestaltung , wie z. B. Freiflächenpflege, Bauen und Unterhalten von Erholungsanlagen, plant und ausführt. Es wird vorgeschlagen, daß sich die möglichen Träger des Naturparks zu einem Zweckverband zusammenschließen."

Wie so oft drängt sich hier die die Frage auf, warum Pläne und Gutachten mit nicht unerheblicher Bindung personeller und finanzieller Ressourcen aufgestellt bzw. erstellt werden, wenn dieselben von den zuständigen Behörde dann doch nicht beachtet werden?

Was hatte über ein Jahrzehnt später den Sinneswandel im Niedersächsischen Umweltministerium herbeigeführt, als sich dieses schließlich 2005 veranlasst sah, die Trägerschaft des Naturparks Harz doch dem 1995 neu gegründeten Regionalverband Harz e. V., dem Nachfolger des Naturpark Harz e. V., zu übertragen (RdErl. d. MU vom 22.08.2005 - 51-22270/02, veröffentlicht im Nds. MBl. S. 705)? Nun, mit Ablauf des Jahres 2004 war die Bezirksregierung Braunschweig schlicht und ergreifend aufgelöst wurden.

 

Der Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt"

 

Der Regionalverband Harz e. V. hatte sich zuvor bereits das Vertrauen der Landesregierung in Sachsen-Anhalt erarbeitet. Ministerin PETRA WERNICKE unterschrieb schließlich die Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" vom 28. Oktober 2003 (GVBl. LSA S. 279), die mit § 7 Abs. 1 die Trägerschaft des Naturparks dem Regionalverband Harz übertrug. Der zweite Naturpark im Harz war endlich dauerhaft gesichert! Vieles wurde dabei in Sachsen-Anhalt besser gemacht als in Niedersachsen. Der Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" ist zoniert (Naturschutzzone, Landschaftsschutz- und Erholungszone bzw. Puffer- und Entwicklungszone). Er ist klar abgegrenzt; die Naturparkgrenze verläuft überwiegend entlang von Bundes- und Kreisstraßen. Wichtige Harzrandstädte wie Ilsenburg, Wernigerode, Blankenburg, Thale und Ballenstedt liegen seit dessen Gründung innerhalb des Naturparks. Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz und auch der Nationalpark Harz gehören in Sachsen-Anhalt zum Naturpark. Die Aufstellung und Umsetzung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption ist vorgeschrieben, und: Der Regionalverband Harz erhält vom Land eine jährliche Förderung für den Betrieb seines Naturpark-Koordinierungszentrums in Quedlinburg! Auch für die Umsetzung der Pflege- und Entwicklungskonzeption stellt das Land jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" wurde trotz verschärfter Kriterien zum wiederholten Male als Qualitätsnaturpark ausgezeichnet. Betrachtet man die Abgrenzung des Naturparks "Harz/Sachsen-Anhalt", so fällt allerdings auf, dass der östlichste Teil des Harzes nicht zu diesem Naturpark gehört. Ursächlich dafür war der zum Jahr 2000 erfolgte Austritt des bis 2007 noch existierenden Landkreises Mansfelder Land.

 

Der Naturpark "Südharz" in Thüringen

Im Januar 2007 begannen im damaligen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Gespräche zu einem Naturpark "Südharz", an denen neben dem Regionalverband Harz e. V. auch der Südharzer Tourismusverband e. V. beteiligt war. Beide Vereine erklärten wiederholt ihre Bereitschaft, die Trägerschaft des neu einzurichtenden Naturparks zu übernehmen. Der Regionalverband Harz erarbeitete zudem einen Abgrenzungsvorschlag für einen ca. 32.250 ha großen Naturpark im Harz in Thüringen. Danach sollte die südliche Grenze entlang der Bundesstraßen B 243 und B 80 verlaufen. Am Ende entschied sich das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) für eine mit ca. 26.700 ha deutlich kleinere Variante (Karte Stand: 31.12.2010) und eine Trägerschaft des Südharzer Tourismusverbandes (§ 8 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über den Naturpark Südharz vom 1. Dezember 2010; GVBl. f. d. Freistaat Thüringen S. 541). Mit Inkrafttreten der Verordnung am 31. Dezember 2010 war so der dritte Naturpark im Harz entstanden. Rechtlich handelt es sich dabei um den im Vergleich der drei Naturparke im Harz am strengsten geschützten Naturpark. So ist es im Naturpark "Südharz" gemäß § 4 der Naturparkverordnung u. a. grundsätzlich verboten, Windparks und Windkraftanlagen zu errichten sowie Bodenschätze oder Bodenbestandteile oberirdisch abzubauen. Ähnlich wie für den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" die Aufstellung der Pflege- und Entwicklungskonzeption, war für den Naturpark "Südharz" ein Naturparkplan aufzustellen. Verantwortlich dafür ist das Land (§ 7 Naturparkverordnung). Für die vom Land an den Südharzer Tourismusverband übertragenen Aufgaben erhielt dieser vom Freistaat Thüringen eine Aufwandsentschädigung (§ 8 Abs. 2 Naturparkverordnung). Inzwischen ist der Südharzer Tourismusverband aufgelöst. Der Naturparkverwaltung wurde verstaatlicht.

Schutzinhalt, Schutz- und Entwicklungsziele des Naturparks sind in § 3 Abs. 1 formuliert: "Zweck der Ausweisung ... als Naturpark ist es, die Teilräume entsprechend ihrem Naturschutzwert und ihrer Erholungseignung unter Beachtung der Ziele und Berücksichtigung der Grundsätze der Raumordnung im Zusammenwirken mit der Bevölkerung zu schützen, zu entwickeln und zu erschließen. Durch eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt angrenzenden Naturparke soll eine abgestimmte Entwicklung in der Region erreicht werden."

 

Naturparkerweiterung in Niedersachsen

Im Juli 2010 fanden sich Naturparkaktivisten, Politiker und weitere Gäste zu einem kleinen Festakt anlässlich des Jubiläums 50 Jahre Naturpark Harz in Clausthal-Zellerfeld zusammen. Sie hatten sich also dort getroffen, wo HERRMANN KERL, der Gründer des ersten Naturparks im Harz, seine Wirkungsstelle hatte. Am Rande der Veranstaltung kam es zu einem Gespräch, an dem außer dem Autor beteiligt waren: Landrat BERNHARD REUTER (damals Landkreis Osterode am Harz) und Dr. STEFAN BIRKNER, damaliger Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz. Kernpunkt des Gespräches war die Abgrenzung des Naturparks Harz in Niedersachsen. Im Ergebnis gelang zwar noch nicht gleich die Integration des niedersächsischen Teils des Nationalparks Harz in den Naturpark, wohl aber eine Anpassung der Außengrenzen an die der Naturparke "Harz/Sachsen-Anhalt" und "Südharz". Die entsprechende Bekanntmachung (Bek. d. MU vom 11.10.2011 - 51-22270 -) ist veröffentlicht auf S. 710 im Nds. MBl. Nr. 37/2011. Wie im Ostharz gehören nunmehr endlich auch die Harz- und Harzrandstädte Bad Harzburg, Goslar, Seesen, Osterode am Harz, Herzberg, Bad Lauterberg und Bad Sachsa zum Naturpark.

Seit 2015 gibt es für den Naturpark Harz in Niedersachsen einen Naturparkplan.

 

Der Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land)“

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Kreisgebietsneuregelung in Sachsen-Anhalt entstand zum 1. Juli 2007 aus den Landkreisen Sangerhausen und Mansfelder Land der Landkreis Mansfeld-Südharz. Dieser führt die Mitgliedschaft des Landkreises Sangerhausen im Regionalverband Harz fort, wodurch auch der östliche Teil des Harzes mit Wippra (inzwischen zur Stadt Sangerhausen gehörig) und Teilen der Städte Arnstein, Hettstedt und Mansfeld wieder zum Verbandsgebiet gehören. Damit waren die Voraussetzungen gegeben, den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" auf den gesamten Naturraum Harz auszuweiten. Wie auf Anfrage aus einem Brief des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Minister Dr. HERMANN ONKO AEIKENS, vom Juli 2011 hervorging, sollte jedoch der Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt unverändert Bestand haben und statt seiner Erweiterung ein etwa 25.600 ha großer neuer Naturpark verordnet werden. So kam es dann auch. Am 14. Dezember 2012 trat die Verordnung über den Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land)“ in Kraft (GVBl. LSA S. 569). § 7 Abs. 1 der Verordnung vom 30. November 2012 bestimmt auch für diesen Naturpark den Regionalverband Harz als Träger.

 

Quellen

DER PRÄSIDENT DES NIEDERSÄCHSISCHEN VERWALTUNGSBEZIRKS BRAUNSCHWEIG UND DER REGIERUNGSPRÄSIDENT IN HILDESHEIM (1977): Landschaftsrahmenplan für den Naturpark Harz: 1-121.

 

GEORGE, K. (1997): Entwicklung des Landschaftsschutzrechtes in Sachsen-Anhalt am Beispiel der Landschaftsschutzgebiete im Harz. Göttinger Naturkundliche Schriften 4: 285-299.

 

GEORGE, K. (2005): Die Geschichte des Naturparks "Harz/Sachsen-Anhalt". Der Harz, Heft 9: 6-7.

 

GEORGE, K. (2010): Die Pflege- und Entwicklungskonzeption für den Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt - Aufstellung, Fortschreibung, Umsetzung. Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 104: 7-22.

 

VON KORTZFLEISCH, A. (2009): Der Naturpark Harz, Stiefkind der Umweltpolitik oder Chance für die Zukunft? Der Harz, Heft 10/11: 25-27.

von Dr. Klaus George

Der entscheidende Wegbereiter der deutschen Naturparke war der Hamburger Großkaufmann Dr. Alfred Toepfer. Auf der Jahresversammlung des Vereins Naturschutzpark am 6. Juni 1956 in der Friedrich-Wilhelms Universität zu Bonn entwarf er in seinem Vortrag zum Thema "Naturschutzparke - eine Forderung unserer Zeit" ein Programm, das im Westen Deutschlands mindestens 25 Naturparke vorsah (LOMMEL et al. 2003). Betrachten wir die im Folgejahr entstandene Karte der konkretisierten Vorschläge, so fällt auf dass man für drei der Vorschlagsgebiete von den die damalige Grenze zur DDR überschreitenden künftigen Naturparken ausging, sich also bei der Planung an naturräumlichen Grenzen orientierte.

Namentlich handelte es sich bei diesen drei grenzüberschreitend konzipierten Naturparken um den Harz sowie die Gebiete der Lauenburger Seen und der Rhön. In den beiden letzteren sind heute mit den Biosphärenreservaten Schaalsee (Mecklenburg-Vorpommern) und Rhön (Bayern, Hessen und Thüringen) Großschutzgebiete eingerichtet. Der Begriff "Biosphärenreservat" für ein Großschutzgebiet, war aber Ende der 1950er Jahre noch nicht existent. Im Kerngebiet der Naturparke stellte man sich die künftigen Nationalparke vor. Weder Naturparke, noch Nationalparke kannte man jedoch zu jener Zeit als gesetzliche Schutzgebietskategorien, war doch das Reichsnaturschutzgesetz vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 821) bis in das Jahr 1976 geltendes Recht in der damaligen Bundesrepublik (als Landesrecht in den einzelnen Bundesländern in modifizierter Form). Mit den Naturparken sollten deshalb auch nach den Bestimmungen des Reichsnaturschutzgesetzes als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesene "lärmgeschützte Bereiche" geschaffen werden (LOMMEL et al. 2003). Der beabsichtigte Schutz vor Lärm kann dabei als deutliches Indiz angesehen werden, dass der Schutz und die Einrichtung großräumiger Erholungslandschaften ein wesentliches Ziel darstellte. Als "Oase der Stille" wurde folgerichtig 1960 im Westharz der erste Naturpark im Harz gegründet (v. KORTZFLEISCH o. J.).

Im Osten Deutschlands hingegen ersetzte bereits frühzeitig das Naturschutzgesetz vom 4. August 1954 (GBl. S.695) das Reichsnaturschutzgesetz. Die auf der Grundlage des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 (GBl. I S. 67) erlassene Naturschutzverordnung vom 18. Mai 1989 (GBl. I S. 159) schaffte dann die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Biosphärenreservaten. Anstelle der im Westen Deutschlands bereits existierenden Naturparke sah § 14 des Landeskulturgesetzes lediglich die Entwicklung von Landschaftsschutzgebieten und anderer geeigneter Gebiete, insbesondere wald- und gewässerreiche Landschaften, zu Erholungsgebieten vor. Auch Nationalparke waren dem DDR-Recht fremd. Die Erarbeitung eines Nationalparkprogrammes für die DDR war deshalb eine der wesentlichen umweltpolitischen Forderungen im Herbst 1989 (MÜLLER 1993). Die Forderung wurde erfolgreich durchgesetzt: Durch den Ministerratsbeschluss Nr. 18/I.43/9 vom 16. März 1990 erfolgte zunächst die einstweilige Sicherstellung von fünf Nationalparks, sechs Biosphärenreservaten und 13 Naturschutzparks, unter letzteren auch der Ostharz. Infolge der Beschleunigung des Prozesses der deutschen Wiedervereinigung konnte jedoch der Plan, diese 26 Gebiete binnen zwei Jahren endgültig unter Schutz zu stellen, nicht eingehalten werden. Mit dem Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. I S. 649, in Kraft getreten am Tag der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, dem 1. Juli 1990) wurde das Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 1987 (BGBl. I S. 889) Rahmengesetz auch für das Gebiet der DDR (CASSENS 1993). Fortan konnte es nicht mehr um die Ausweisung von Natur s c h u t z parken gehen, sondern es wurde die Schutzgebietskategorie der Naturparke eingeführt.

Mit dem inzwischen legendären letzten Beschluss des Ministerrates der DDR vom September 1990 wurden dann auf der Grundlage von Art. 6 § 6 Nr. 1 des Umweltrahmengesetzes in Verbindung mit den einschlägigen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes fünf Nationalparke, sechs Biosphärenreservate und drei Naturparke verordnet, darunter der Nationalpark Hochharz (vgl. GBl. DDR SD Nr. 1469), nicht jedoch der Ostharz als Naturpark. Dies war nach vollständiger Überleitung des Bundesnaturschutzgesetzes durch den Einigungsvertrag (BGBl. II S. 885) als Landesrecht Sache der neuen Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen. Gemäß der Schutzgebietskonzeption des Landes Sachsen-Anhalt sollte der seit 1990 einstweilig als Naturschutzpark gesicherte Teil des Harzes bis 1993 endgültig als Naturpark festgesetzt werden. Vor Ort waren viele der früheren ehrenamtlichen Naturschutzhelfer bzw. Naturschutzbeauftragten inzwischen als Mitarbeiter in Naturschutzverwaltungen gewechselt, darunter in die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise. Da der Naturpark im Westharz bereits seit 1960 bestand, lag es für die Vertreter der Kreise des Ostharzes nahe, sich über entsprechende Erfahrungen der Landkreise Goslar und Osterode am Harz zu informieren. Im Ergebnis der zu diesem Thema am 25. April 1991 in Düna stattgefundenen 5. Zusammenkunft der Regionalen Arbeitsgemeinschaft "Naturschutz im Harz" wurde dann festgestellt, dass es lohnenswert wäre, einen länderübergreifenden Naturpark "Harz" aufzubauen. Dieser müsste sich deutlich vom bisherigen Naturpark in Niedersachsen unterscheiden und Entwicklungskonzepte u. a. für Verkehr, Siedlungsentwicklung, Fremdenverkehr und Erholung erarbeiten und umsetzen. Den Landräten/Oberkreisdirektoren wurde empfohlen, dazu einen Verein "Naturpark Harz e. V." zu gründen, was dann tatsächlich gemeinsam mit der zeitgleichen Gründung des Kulturverband Harz e. V. und Regionalverband Harz e. V. am 10. Juni 1992 in der Kaiserpfalz Goslar feierlich erfolgte. Im Jahr 1995 stellten diese drei Vereine ihre Tätigkeiten ein; fortan wurden die Aufgaben vom zeitgleich neu gegründeten Regionalverband Harz e. V. übernommen. Weder in Thüringen noch in Sachsen-Anhalt waren zu diesem Zeitpunkt fünf Jahre nach der Wiedervereinigung tatsächlich Naturparke verordnet.

Der Regionalverband war bestrebt, die gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Februar 1992 (GVBl. LSA S. 108) vorgesehene Trägerschaft des Naturparks zu erlangen, doch es gab andere Vereine als Mitbewerber. Um diese in eine abgestimmte Naturparkarbeit integrieren zu können, konstituierte sich am 15. März 1996 in Quedlinburg der Arbeitsausschuss "Naturpark" des Regionalverbandes Harz. Gut ein Jahr später, im Mai 1997, unterzeichneten dann die Vorsitzenden der "Naturparkvereine" des Harzes eine gemeinsame Erklärung, worin sie u. a. den Anspruch des Regionalverbandes als künftigen Träger des Naturparks unterstützen. Die Unterzeichner waren Herr Landrat Sommer für den Harzer Förderkreis, Herr Berg für den Harzer Naturschutzförderkreis, Herr Landrat Dr. Pietsch für den Harzer Verkehrsverband, Herr Landrat Dr. Ermrich für den Harzklub, Herr Freitag für den Landschaftspflegeverband Harz und Herr Landrat Zehnpfund für den Regionalverband Harz.

Unverzichtbar für die Vermittlung der Naturparkidee war und ist, dass in der Folge (seit 1998) das Land Sachsen-Anhalt den Regionalverband für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Naturpark Harz fördert. Der Regionalverband Harz startete verschiedene Naturparkprojekte und verlieh 1999 erstmals den Naturparkpreis. Aus Sicht des zuständigen Landesministeriums standen aber die noch nicht vollständig abgeschlossene Neuverordnung der Landschaftsschutzgebiete im Harz durch die Landkreise der endgültigen Verordnung des Naturparks Harz/Sachsen-Anhalt entgegen (vgl. GEORGE 1997). Als letzter der am Ende am Naturpark beteiligten Landkreise aus Sachsen-Anhalt veröffentlichte der Landkreis Aschersleben-Staßfurt am 21. August 2001 seine Verordnung über das LSG "Harz" (ABl. f. d. LK ASL S. 88). Damit waren alle Hinderungsgründe bezüglich einer Verordnung des Naturparks Harz ausgeräumt. Vor dem Hintergrund, dass der Landkreis Aschersleben-Staßfurt das Verfahren zur Neuverordnung des LSG bereits am 24. Oktober 2000 gemäß § 21 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt eröffnet hatte, eröffnete das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt seinerseits am 26. April 2001 das Verordnungsverfahren für den Naturpark. Es vergingen dann aber noch ganze zwei Jahre, ehe Frau Ministerin Wernicke als Mitglied der inzwischen neugewählten Landesregierung anlässlich des Walpurgisempfangs am 24. April 2003 im Schlosstheater Ballenstedt die Verordnung des Naturparks Harz/Sachsen-Anhalt im laufenden Jahr verbindlich ankündigte.

Tatsächlich trat die Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" vom 28. Oktober 2003 (GVBl. LSA S. 279) dann am 4. November 2003 in Kraft. Noch zum Ende des selben Jahres vereinbarten das Land Sachsen-Anhalt und der Regionalverband Harz vertraglich die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den Naturpark. Diese wurde bis November 2004 fertiggestellt und dient inzwischen als Leitlinie für die Arbeit der Geschäftsstelle. In Umsetzung der Konzeption werden so derzeit verschiedene Naturerlebnisprodukte erarbeitet, darunter das "Landmarkenprojekt" (Geopark als ein Alleinstellungsmerkmal des Naturparks) und das Projekt "Naturerleben an den Harzer Schmalspurbahnen".

Quellen

CASSENS, H.-J. (1993): Die Naturschutzgesetze der neuen Bundesländer. In: K.-H. Hübler & H.-J. Cassens (Hrsg.): Naturschutz in den neuen Bundesländern. Taunusstein.

GEORGE , K. (1997): Entwicklung des Landschaftsschutzrechtes in Sachsen-Anhalt am Beispiel der Landschaftsschutzgebiete im Harz. Göttinger naturkundliche Schriften 4: 285-299.

VON KORTZFLEISCH , A. (o. J.): Zur Geschichte der Naturparkidee im Harz. In: Regionalverband Harz e. V. (Hrsg.): Der Naturpark Harz Aufgabe und Chance für Generationen. Quedlinburg.

LOMMEL, E., M. STADLER & U. KÖSTER (2003): Verband Deutscher Naturparke 40 Jahre. In: VDN (Hrsg.): Die deutschen Naturparke. 40 Jahre Verband Deutscher Naturparke 1963-2003. Bispingen.

MÜLLER, J. (1993): Naturschutz und Landschaftsentwicklung in Sachsen-Anhalt. In: K.-H. Hübler & H.-J. Cassens (Hrsg.): Naturschutz in den neuen Bundesländern. Taunusstein.

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Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Offset-Position für die Onepage Navigation.

onepage_active

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Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass die aktuelle Seite eine "Onepage" Seite ist.

view_isGrid

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Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die gewählte Listen/Grid Ansicht in der Demo CarDealer / CustomCatalog List.

portfolio_MODULE_ID

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Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den gewählten Filter des Portfoliofilters.

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

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Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
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