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Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen
Mit einem neuen Förderprogramm des Landes Niedersachsen sollen Träger kleiner Kultureinrichtungen noch im Jahr 2019 unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Träger von Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung, die in der Regel nicht über mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder die nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen. Anträge für entsprechende Einrichtungen im Gebiet des Landkreises Goslar für Vorhaben für die ein Zuschuss von mindestens 1.000 Euro und höchstens 25.000 Euro benötigt wird, sind beim Regionalverband Harz e. V. in Quedlinburg zu stellen. Für Fördersummen von über 25.000 Euro bis zu 200.000 Euro sind die Anträge bis zum 30.09.2019 direkt beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen des Online-Antragsverfahrens zu stellen. Der Fördersatz beträgt jeweils 75%. Hier finden Sie das Antragsformular und das Formular für den Kosten- und Finanzierungsplan. Zu beachten sind auch die Rechtsgrundlagen der Energieeffizienz von Gebäuden. C.L
Gefördert werden können:
- bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen,
- digitale Infrastruktur
- Veranstaltungstechnik
- Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
- Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
Weitere Informationen finden Sie hier.