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Erneut Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen
Aus Mitteln des Landes Niedersachsen konnte der in Quedlinburg geschäftsansässige Regionalverband Harz im vergangenen Jahr mehreren Kulturvereinen finanziell unter die Arme greifen. Dadurch war es etwa dem Förderverein der Stadtbibliothek „Alter Bahnhof“ Clausthal-Zellerfeld möglich, neue Stühle für die Bibliothek anzuschaffen. Der Museums- und Kulturverein Lutter am Barenberge baute ein versenkbares Bühnenpodest im Heimatmuseum ein. Für die Ergänzung der Museumsgrundbeleuchtung im Zinnfigurenmuseum Goslar wurde der Förderkreis Goslarer Zinnfiguren-Museum gefördert. Die Mitglieder des Kinderorchesters12Komma5 aus Seesen freuten sich, dass der MTV-Seesen von 1862 mit Hilfe der Förderung aus dem Investitionsprogramm den Instrumentenbestand erweitern konnte. Letztlich rüstete auch die Big Band an der TU Clausthal auf, u. a. durch Anschaffung von Notenständern und eines neuen Drumsets.
Nun stehen dem Regionalverband Harz erneut Mittel zur Förderung investiver Maßnahmen kleinerer Kultureinrichtungen im Gebiet des Landkreises Goslar zur Verfügung (1.000 bis max. 25.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 75 v. H. für einzelne Projekte). Beantragt werden können sie bis zum 15.06.2020 (Posteingang beim Regionalverband Harz, Hohe Straße 6 in 06484 Quedlinburg). Antragsberechtigt sind Träger von Einrichtungen mit eindeutig kultureller Ausrichtung, die in der Regel nicht über mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder die nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen.
Gefördert werden können:
- bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen
- digitale Infrastruktur
- Veranstaltungstechnik
- Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
- Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs.
Hier finden Sie die Richtlinie sowie das Antragsformular.
Für Fördersummen von über 25.000 Euro bis zu 200.000 Euro sind die Anträge direkt beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen des Online-Antragsverfahrens zu stellen.
Zu unserem Bild: Die neuen Notenständer leisten gut Dienste. (Foto: Hanna Poggemann)