Regionale Kulturförderung in Niedersachsen

Förderbereiche und Ziele

Nichtstaatliche Museen

  1. Vernetzung der musealen Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der sammlungsspezifischen Schwerpunkte,
  2. Sicherung des Erhalts von für die Kulturgeschichte des Harzes und seines Vorlandes bedeutenden Exponaten,
  3. Förderung von Maßnahmen zur themenbezogenen Schwerpunktbildung von bzw. innerhalb von Museen,
  4. Förderung von Maßnahmen zur Professionalisierung von Museen und zur Verknüpfung mit touristischen Angeboten,
  5. Förderung museumspädagogischer Projekte,
  6. Förderung von Projekten zur wissenschaftlichen Aufarbeitung verschiedener Aspekte der Regionalgeschichte.

Bildende Kunst

  1. Förderung von innovativen Projekten aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst, hier insbesondere durch Kunstvereine oder vergleichbare Einrichtungen,
  2. Förderung regional bedeutsamer Kunstausstellungen,
  3. Förderung von Projekten der ästhetischen Bildung,
  4. Förderung von Projekten mit Bezug zur regionalen Kunstgeschichte.

Musik

  1. Förderung der Fortbildung, Professionalisierung und Stärkung von Ensembles, Chören und Musikgruppen,
  2. Förderung von Projekten, die geeignet sind, Jugendliche an das aktive Musizieren heranzuführen,
  3. Förderung von innovativen Projekten, insbesondere zur zeitgenössischen Musik,
  4. Förderung der traditionellen, heimatverbundenen Volksmusik, insbesondere wenn harztypische Instrumente verwendet werden,
  5. Förderung regional bedeutsamer Musikveranstaltungen (Konzerte, Konzertarbeitswochen).

Literatur und Sprache

  1. Förderung von Produktionen von im Landkreis Goslar arbeitenden Schriftstellern,
  2. Förderung von Projekten zur Leseförderung von Kindern und Jugendlichen,
  3. Förderung von Lesungen und anderen Formen der Verbreitung von Literatur,
  4. Förderung von regionalsprachlichen Aktivitäten.

Theater und Theaterpädagogik

  1. Förderung von Produktionen des freien, professionellen Theaters,
  2. Förderung von theaterpädagogischen Projekten (Kinder- und Jugendtheaterarbeit)

Soziokultur

  1. Projekte von soziokulturellen Zentren, diesen vergleichbaren Einrichtungen und Initiativen, sofern sie nicht durch einen der anderen Förderschwerpunkte abgedeckt sind

Kunstschulen

  1. Projekte und Maßnahmen von Jugendkunstschulen, diesen vergleichbaren Einrichtungen und Initiativen
Trachtengruppe

Grundsätze der Vergabe

  1. Förderobergrenze: 50% der Ausgaben
  2. Maximaler Förderbetrag: 9.999,-€

Antragstellung

  1. Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular des Regionalverbandes Harz.
  2. Das Antragsformular, die Projektbeschreibung sowie der Ausgaben- und Finanzierungsplan sind zweifach einzureichen.

Antragsfristen

  1. bis zum 30.09. jeden Jahres für das Folgejahr

Von der Förderung ausgeschlossen:

  1. Brauchtumsfeste
  2. Druckkosten für Heimatchroniken
  3. Bauliche Maßnahmen
  4. Maßnahmen der Denkmalpflege
  5. Erwachsenenbildung

Nicht förderfähig

  1. Nicht als gemeinnützig anerkannte Vereine oder Personen,
  2. Landeseinrichtungen,
  3. Kommunen,
  4. Einrichtungen in überwiegend kommunaler Trägerschaft